Freigänger

Freigänger
Frei|gän|ger 〈m. 3Strafgefangener, der unter Aufsicht tagsüber in einem Betrieb außerhalb der Strafvollzugsanstalt arbeiten darf

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Frei|gän|ger, der; -s, -:
Häftling, der Freigang (1) hat.

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Frei|gän|ger, der; -s, -: Häftling, der nach Bewährung tagsüber ohne besondere Aufsicht in einem normalen Betrieb arbeiten darf u. abends in die Vollzugsanstalt zurückkehrt: Kamphausen, der ... als F. beim Wuppertaler Peter Hammer Verlag volontiert (Spiegel 50, 1984, 219).

Universal-Lexikon. 2012.

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